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Überstunden

Stunden, die im Einsatzbetrieb über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden, gelten als Überstunden, falls sie der Einsatzbetrieb als solche akzeptiert, sie auf dem Arbeitsrapport aufgeführt sind und nichts anderes vereinbart worden ist. Vorbehältlich einer anderen Vereinbarung werden die Überstunden zum normalen Grundlohn ohne Zuschlag ausbezahlt.

Überzeit

Gewöhnlich wird die Überzeit durch Freizeit von gleicher Dauer innerhalb eines Jahres ausgeglichen, d.h. eine Stunde für eine Stunde.

Falls die Überzeit ausbezahlt wird, überweist die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmenden einen Zuschlag von 25%. Das Büropersonal sowie die technischen und übrigen Angestellten, einschliesslich des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels, haben Anspruch auf den Zuschlag von 25% nur für Überzeit, die 60 Stunden im Kalenderjahr übersteigt.

 

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