Der Lohn
Der Lohn ist im Einzeleinsatzvertrag geregelt. Der Arbeitnehmende wird aufgrund der geleisteten Arbeitsstunden entlöhnt, welche einerseits durch die Unterschrift der Einsatzfirma und andererseits durch die Unterschrift des Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsrapport bescheinigt, bzw. bestätigt werden.
Lohnzahlung
Unter der Bedingung, dass der vorschriftsgemäss unterschriebene Arbeitsrapport fristgerecht eingereicht wird, erfolgt die Lohnzahlung auf den im Lohnplan festgehaltenen Termin, der bei der Anstellung ausgehändigt worden ist.
Wird der Arbeitsrapport verspätet eingereicht, so wird der Lohn auf das nächste im Lohnplan festgehaltene Datum hin ausbezahlt.
Der Lohn wird grundsätzlich mittels Bank- oder Postüberweisung ausbezahlt.
Die Auszahlung des Ferienlohnes erfolgt zum Zeitpunkt an welchem die Ferien tatsächlich bezogen werden oder bei Vertragsende.
Falls ein 13. Monatslohn geschuldet wird, erfolgt die Auszahlung per Ende Jahr oder bei Vertragsende
