Militärdienst / Zivildienst / Zivilschutz
Infolge des obligatorischen Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienstes hat der Arbeitnehmende Anspruch auf eine Entschädigung, die 80% des AHV-pflichtigen Lohnes entsprechend der üblichen Arbeitszeit ausmacht, während folgender Dauer gemäss der Berner Skala:
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Dienstjahre |
Dauer des Lohn-anspruches |
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Während des 1. Jahres |
3 Wochen |
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Während des 2. Jahres |
1 Monat |
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Während des 3. und 4. Jahres |
2 Monate |
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Ab dem 5. bis zum 9. Jahr |
3 Monate |
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Ab dem 10. bis zum 14. Jahr |
4 Monate |
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Ab dem 15. bis zum 19. Jahr |
5 Monate |
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Ab dem 20. bis 24. Jahr |
6 Monate |
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Ab dem 25. bis 29. Jahr |
7 Monate |
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usw. |
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Diese Entschädigung wird nur ausgerichtet, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert hat oder für mehr als 3 Monate vereinbart worden ist. Für diese Zeit wird dem Arbeitnehmenden die eidgenössische Entschädigung EO ausbezahlt.
In den anderen Fällen erhält der Arbeitnehmende die Entschädigung von der Ausgleichskasse (eidgenössische EO) ohne Zuschlag.
In allen Fällen erfolgt die Auszahlung zu Gunsten des Arbeitnehmenden nur, falls die Ausgleichskarte der Arbeitgeberin vorschriftsgemäss ausgefüllt abgegeben worden ist.
