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Probezeit

Für jeden Einsatz gelten die ersten 3 Monate eines ununterbrochenen Einsatzes als Probezeit.

Die Probezeit beginnt jeweils von Neuem, wenn der Arbeitnehmende in einem anderen Einsatzbetrieb einen neue Stelle antritt. Auch dann, wenn er im bisherigen Einsatzbetrieb eine andere Funktion übernimmt.

Allfällige Arbeitsversäumnisse verlängern die Probezeit entsprechend.

Im Falle eines Einsatzsvertrages mit maximaler oder befristeter Dauer beträgt die Probezeit maximal 3 Monate, höchstens jedoch 3/4 der vereinbarten Vertragsdauer.

 

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